Allianz | Dividende
1 Zum Zweck der Harmonisierung der Wertpapierabwicklung innerhalb Europas hat der deutsche Gesetzgeber zum 01.01.2017 die Fälligkeit der Dividendenzahlung neu geregelt. Gemäß dem neu gefassten § 58 Abs. 4 AktG ist der Anspruch auf die Dividende nicht mehr wie zuvor am Tag nach der Hauptversammlung fällig, sondern am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden …